Mittwoch, 3. August 2016
Planen mit HPR Pensionsrückstellung: Die erwartete Zinsentwicklung kann der Rechnung zugrundegelegt werden
Ab Version HPR 5.5.1.134 können für bis zu fünf Folgejahre jeweils ein anderer Rechenzins für die Bewertung der Pensionsrückstellung angegeben werden.
Die Jahre mit abweichendem Rechenzins werden dann vom Programm unterschiedlich mit dem angegebenen Zins berechnet. Für alle übrigen Jahre wird unverändert der in den Rechengrundlagen angegebene Rechenzins verwendet.
Mit diesem Leistungsmerkmal wird eine feinere Planung ermöglicht, was zu besseren Planungsprognosen führen kann.
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